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Steuertipps für Privatpersonen

Grundwissen: Geringwertige Wirtschaftsgüter

15. Dezember 2021 – Leon Stephan
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    Grundwissen: Geringwertige Wirtschaftsgüter 

    Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens 800 € nicht übersteigen, können diese Wirtschafgüter in dem Jahr, in welchem diese angeschafft worden sind, vollständig steuerlich abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Man bezeichnet solche Wirtschaftsgüter als geringwertige Wirtschaftsgüter.  

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