Grundwissen: Geringwertige Wirtschaftsgüter
Grundwissen: Geringwertige Wirtschaftsgüter
Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens 800 € nicht übersteigen, können diese Wirtschafgüter in dem Jahr, in welchem diese angeschafft worden sind, vollständig steuerlich abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Man bezeichnet solche Wirtschaftsgüter als geringwertige Wirtschaftsgüter.