Wie kann man als Ehepartner die Kosten eines gemeinsamen häuslichen Arbeitszimmers in einer gemeinsamen Wohnung steuerlich geltend machen?

Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bis zu einer Höhe von 1.250 € pro Jahr ist, dass für die Wahrnehmung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, aber das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeitnehmertätigkeit bzw. betrieblichen Tätigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit bildet.