Atelierstraße 1, 81671 München
 +49897491480
info@chp-steuern.de

Steuertipps für Privatpersonen

Verbilligte Vermietung einer Wohnung an Angehörige

23. August 2018 – Dr. Rafael Hörmann
    None

    Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird, z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen. Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten überhaupt nicht geltend gemacht werden können.

    Kindergeld: Ende der Berufsausbildung

    15. Juni 2018 – Dr. Rafael Hörmann
      None

      Die staatliche Auszahlung von Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen Kindern im Rahmen von Steuerfreibeträgen ist auch dann weiterhin möglich, wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

      Wie man eine Lohnsteuerermäßigung erreicht

      29. Dezember 2017 – Dr. Rafael Hörmann
        None

        Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.

        Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für mehrere Einkunftsarten

        11. Oktober 2017 – Dr. Rafael Hörmann
          None

          Gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) gilt grundsätzlich ein generelles Verbot des Abzuges der Kosten von häuslichen Arbeitszimmern und deren Ausstattung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dieser Regelung stehen jedoch auch praxisrelevante Ausnahmen entgegen: so können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unter folgenden Bedingungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

          Rückwirkender Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein "Familienheim" bei Weiterübertragung unter Nutzungsvorbehalt

          20. September 2017 – Dr. Rafael Hörmann
            None

            Der Erwerb braucht gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 4b des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) grundsätzlich nicht der Erbschaftsteuer unterworfen zu werden, wenn der Erbe (Kind bzw. Ehepartner) die Wohnung oder das Einfamilienhaus nach dem Tod des Erblassers für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt. Werden diese Voraussetzungen allerdings nicht erfüllt, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit.

            17 Bewertungen
            4,5
            4,5 von 5 Sternen
            4 Bewertungen
            48 Bewertungen