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Steuertipps für Privatpersonen

Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Pflege der Eltern

30. August 2017 – Dr. Rafael Hörmann
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    Bei der Erbschaftsteuer kann ein sogenannter Pflegefreibetrag von bis zu 20.000,00 EUR gewährt werden, wenn der Erbe den Verstorbenen unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt oder ihm Unterhalt gewährt hat. Das gilt nicht nur für Erbfälle, sondern auch für Schenkungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Wert der erbrachten Pflegeleistungen.

    Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen: Verfügbarkeit eines „anderen“ Arbeitsplatzes

    2. August 2017 – Dr. Rafael Hörmann
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      Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können von Selbständigen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn kein anderer betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.18 Ein anderer Arbeitsplatz ist nur dann verfügbar, wenn er die entsprechende Ausstattung aufweist und der Selbständige ihn in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise zumutbar nutzen kann.

      Kosten für Schlüsseldienst von Steuer absetzen

      26. Oktober 2016 – Dr. Rafael Hörmann
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        Fällt die Tür in das Haustürschloss, so werden die Dienste eines Schlüsseldienstes in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes ist dabei regelmäßig ein kostspieliges Unterfangen. Aus diesem Grund ist die Frage berechtigt, ob diese Kosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. Zur Beantwortung der Frage muss zwischen betrieblicher und privater Veranlassung unterschieden werden.

        Absetzen von Fahrtkosten für Vermieter

        23. Juni 2016 – Dr. Rafael Hörmann

          Vermieter können die Fahrten zu ihren Vermietungsobjekten grundsätzlich mit den dabei entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Bei der Benutzung eines privaten PKW kann dafür eine Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Bei Benutzung eines privaten PKW kann dafür auch eine Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden. 

          Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

          15. Dezember 2015 – Dr. Rafael Hörmann

            Für Handwerkerleistungen zur Durchführung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG in Höhe von 20 % der Arbeitskosten, höchstens jedoch 1.200 Euro, im Jahr in Anspruch genommen werden. 

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