LSG Niedersachsen-Bremen: Promotionsstipendium ist beim Empfänger voll beitragspflichtig
Auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall einer Doktorandin entschieden, die als Nachwuchswissenschaftlerin ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung erhalten hatte. Alles zu diesem Thema finden Sie im Folgenden Beitrag.