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Mindestlohn: Anhebung ab 2022 in zwei Schritten

16. November 2021 – Niklas Schilling
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    Die Mindestlohnkommission (bestehend aus Vertretern der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften

    und Wissenschaft) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem Jahr 2022 von

    derzeit 9,60 Euro in zwei Schritten zu erhöhen:

    • ab 01.01.2022:                 9,82 EUR und
    • ab 01.07.2022:                  10,45 EUR

    jeweils brutto je Zeitstunde.

    Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (auch Minijobs genannt) ist zu beachten, dass aufgrund der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit möglicherweise entsprechend zu reduzieren ist, damit die auch im Jahr 2022 verbleibende Grenze von 450,00 EUR nicht überschritten wird.

    Die maximale Arbeitszeitgrenze bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit Mindestlohn beträgt danach

    • 45,5 Stunden/Monat im ersten Halbjahr 2022 und sodann
    • nur noch 43 Stunden/Monat im zweiten Halbjahr 2022.
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