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Schwankende Vergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

28. November 2021 – Leon Stephan
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    Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Beschl. v. 17.12.2020 – 9 V 3073/20 E) stellen stark schwankende Monatsgehälter des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Vorhandensein einer entsprechenden, im Voraus schriftlich abgeschlossenen Vereinbarung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Ein fremder Dritter würde ebenso keine monatliche Neuvereinbarung des Gehalts, abhängig von der Gewinnerzielung, eingehen. Im vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall ging es um zwischen 500 € und 3.000 € schwankende monatliche Gehaltsauszahlungen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung.

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