Erinnerung: Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert - aber bald erreicht!
10. Oktober 2021
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Leon Stephan
Alle Steuerpflichtige (auch nicht eingetragene Vereine und nicht rechtsfähige Stiftung), welche ihre Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2020 eigenständig anfertigen, erhalten zur Einreichung ihrer Erklärungen beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung bis zum 31.10.2021!