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Jahresabschluss für Unternehmen

 

Gewinne und Verluste was am Ende herauskommt

  • Bilanzen und Einnahmen-Überschussrechnung
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Handelsbilanz und Steuerbilanz

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Jahresrechnung durch Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung
  • Bilanzbesprechung und Jahresendbesprechung
  • Ausweis des Vermögens unter Darstellung der Bewertungsmethode
  • Ergebnisermittlung: Ihr Jahresergebnis im Blick
  • Basis für Steuerberechnung und Ausschüttung
  • Unternehmerische Entscheidung aufgrund fundierter Kennzahlen

Jahresabschluss das gute Ende des Wirtschaftsjahres

Richter berührt Symbole der Justiz
©r.classen – Shutterstock.com
Eine Hauptaufgabe unserer Kanzlei ist es, Ihnen einen Überblick über den Erfolg Ihres wirtschaftlichen Handelns zu verschaffen. Aufbauend auf einer kompetenten Buchhaltung entwickeln wir Ihren Jahresabschluss unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und regelmäßig auch für Personengesellschaften im Rahmen der Bilanz, für Einzelunternehmen oder Freiberufler auch als Einnahmen-Überschussrechnung. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Ihre Einstufung als gewerbliches oder vermögensverwaltendes Unternehmen.

Unternehmerische Einschätzungen für ungewisse Risiken bewerten wir im Rahmen der Bilanz, ebenso wie Ihre halb fertigen Erzeugnisse und Leistungen. Ziel ist es, Ihnen ein realistisches Lagebild zu vermitteln, in welchem die Chancen und Risiken auch für die Zukunft erkennbar sind. Wir besprechen die Bewertungs- und Bilanzierungsansätze entsprechend der Größe und der Entwicklung Ihres Unternehmens. Anhand ausgewählter Kennzahlen haben Sie stets den Überblick und können Ihr Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich steuern.

Das steuerliche Ergebnis aber auch Ihr Ergebnis

Aufwärtstrend wird Sichtbar
©POPimage – Shutterstock.com
Ziel des unternehmerischen Handelns ist der Gewinn. Schließlich sollen sich Ihr überdurchschnittliches Engagement und das wirtschaftliche Risiko lohnen. Das im Jahresabschluss dargestellte Ergebnis ist die Basis für Ihre Ausschüttung oder Entnahme. Selbstverständlich ist der Gewinn auch die Basis für die Besteuerung, aber wir arbeiten für Sie und nicht das Finanzamt. Die Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie die korrekte Ermittlung der richtigen Steuer nicht mehr und nicht weniger sind unsere Dienstleistung für Sie. 

Offenlegung, Anhang, Lagebericht, E-Bilanz

Berechnung der Steuererklärung
©ssgw88 – Shutterstock.com
Der Jahresabschluss Ihres Unternehmens wird regelmäßig aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie Anhang bestehen. Oftmals sinnvoll ist ein aussagekräftiger Erstellungsbericht, der für Banken und das Finanzamt wichtige Erläuterungen bietet. Sprechen Sie bitte mit uns, in welchem Umfang zusätzliche Angaben für Sie wichtig sind. Als größeres Unternehmen unterstützen wir Sie auch beratend bei der Erstellung des Lageberichts. Die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten erfüllen wir durch Offenlegung oder Hinterlegung, wobei wir nach Rücksprache mit Ihnen nur das Nötigste offenbaren. Im Rahmen der Übermittlung der Steuererklärungen wird auch die elektronische Übermittlung der Steuerbilanz und Steuer-GuV als sogenannte E-Bilanz durch uns durchgeführt. 

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