Haushaltsnahe Dienst-/ Handwerkerleistungen
Für getätigte Ausgaben, welche der Instandhaltung des Privathaushalts dienen, darunter Ausgaben für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten aber auch für Pflege- und Betreuungskosten, kann eine Steuerermäßigung von 20 % der verursachten Kosten beantrag werden. Die Höchstgrenze liegt bei maximal 4.000 € jährlich. Kosten, welche für Handwerkerleistungen, wie z.B. für Renovierungs- oder Reparaturarbeiten entstanden sind, können ebenso steuerlich begünstigt werden gemäß § 35a Absatz2 und 3 Einkommenssteuergesetz (EStG), jedoch gilt hier die Höchstgrenze von 1.200 € jährlich.
Wichtig ist hierbei zu beachten, dass bis zum 31.12 des Jahres, in welchem die Leistungen steuerlich begünstigt werden sollen, die Zahlung an den Leistungsempfänger getätigt worden ist.