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Elektronisches Fahrtenbuch

10. Juni 2019 – Theresa Pedolzky
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    Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 23.01.2019 (3 K 107/18) klargestellt, dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeuges durch ein technisches System nicht ausreicht, um als Fahrtenbuch zur gelten.

    Tatsächlich muss neben dem Bewegungsprofil auch der Anlass der Fahrt zeitnah erfasst werden. Diese Voraussetzungen sind gerade dann nicht gegeben, wenn die verwendete technische Lösung auch nach Jahren noch Änderungen zulässt.

     

     

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