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Sky Bundesliga-Abo kann unter Werbungskosten fallen

4. Oktober 2019 – Max Mörtl
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    Wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt, können die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.01.2019 (Az.: VI R 24/16) entschieden.

    Grundsätzlich sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, § 9 Abs. 1 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG). Solche liegen u.a. für (immaterielle) Wirtschaftsgüter vor, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Diese Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls geprüft.

    Bei einem hauptberuflichen (Torwart-)Trainer eines Lizenzfußballvereins ist eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht ausgeschlossen, da dieser aus den übertragenen Spielen Erkenntnisse für seine berufliche Tätigkeit gewinnen kann.

    Die Einstufung als Werbungskosten kann vor allem nicht entfallen, indem auf den Charakter des Sky-Abonnements abgestellt wird, das unter Bezugnahme auf allgemeinbildende Tageszeitungen eher mit Fachzeitschriften vergleichbar ist, insbesondere, wenn es nur auf Bundesligaspiele beschränkt ist.

     

     

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