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Fristverlängerung Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023

11. November 2022 – Leon Stephan
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    Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung wurde einmalig bundesweit bis zum 31.01.2023 verlängert.

    Die bisherige Abgabefrist war der 31.10.2022.


    Ursache für die Fristverlängerung:

    Bislang sind erst ein Fünftel aller einzureichenden Anträge bei den Finanzämtern eingereicht worden.

    Die Grundsteuererklärung muss von allen Eigentümern eines Grundstücks (z.B. in Form einer Immobilie) eingereicht werden.

    Die von den Bürgern eingereichte Grundsteuererklärung dient als Grundlage der Neubewertung von Grundstücken, die im Wege der neuen Grundsteuerberechnungen, die ab dem Jahr 2025 greift, vorgenommen werden muss.

    Zudem wird mit der Fristverlängerung verhindert, dass Grundstückseigentümer in Krisenzeiten mit einem Verfahren wegen verspäteter Einreichung der Grundsteuererklärung rechnen müssen.

    Auch die Finanzämter werden vor einer Überlastung durch etliche Fristverlängerungsanträge bewahrt.
     

    Tipp:

    Nehmen Sie die Grundsteuererklärung trotzdem zeitnah vor und kommen Sie rechtzeitig bei Fragen auf Ihren Steuerberater zu.

     

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