Sachbezug bei Teilnahme an Firmenfitness-Programmen
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern – neben der klassischen Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio – die Nutzung verschiedenster Sportanlagen und Fitnessangebote über spezielle Anbieter für Firmenfitness ermöglichen. Wie der Bundesfinanzhof über diese steuerliche Behandlung urteilte lesen Sie hier.