Antrag auf nachträgliche Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019
Zur Abmilderung der durch das Coronavirus bedingten wirtschaftlichen Folgen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits einige Liquiditätsmaßnahmen beschlossen. Lesen Sie hier die Stellungnahme des BMF mit dem Schreiben von 24.04.2020 zur nachträglichen Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2020