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News für Unternehmen

Artikel von Dr. Rafael Hörmann

Abzugsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird 2018 auf 800,00 EUR angehoben

18. Oktober 2017 – Dr. Rafael Hörmann
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    Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gewinnmindernd abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410,00 EUR nicht überschreiten (geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)).

    Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

    15. September 2017 – Dr. Rafael Hörmann
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      In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben, z. B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe, können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
       

      Bundesverfassungsgericht zum Mantelkauf

      19. Juli 2017 – Dr. Rafael Hörmann
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        Der Begriff „Mantelgesellschaft“ bezeichnet eine spezielle Erscheinungsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH), die zwar als juristische Person fortbesteht, bei der jedoch die operative Geschäftstätigkeit fehlt.

        Ein Mantelkauf ist dabei eine Möglichkeit, diese so entstandene „leere Hülle“ weiter zu nutzen.

         

        Aufwendungen für Geburtstagsfeier eines Arbeitnehmers als Werbungskosten

        22. Februar 2017 – Dr. Rafael Hörmann

          Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs4 kommt es für die steuerliche Berücksichtigung
          von Kosten für die Bewirtung von Gästen auf einer Veranstaltung bzw. Feier durch einen Arbeitnehmer nicht allein auf den Anlass (beruflich oder privat) der Feier an. Selbst bei einem persönlichen Ereignis (z. B. Geburtstag) kann eine berufliche (Mit-)Veranlassung vorliegen mit der Folge, dass die Aufwendungen (anteilig) als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
           

          Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums sind als Werbungskosten abzugsfähig

          27. September 2016 – Dr. Rafael Hörmann
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            Der aktuellen Rechtsprechung des BFH folgend (BFH, Urt. v. 20.1.2016 – VI R 24/15), können die Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein. Somit wären diese Kosten von den Einkünften abzugsfähig, was das zu versteuernde Einkommen mindert und mithin die Steuerschuld senkt. Die Gäste muss der Arbeitsnehmer jedoch nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien auswählen.

            Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs

            15. Dezember 2015 – Dr. Rafael Hörmann

              Die Verpflichtung zur Inventur5 ergibt sich aus den §§ 240 und 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jähr licher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraus setzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. 

               

              Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

              15. Dezember 2015 – Dr. Rafael Hörmann

                Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn kann ggf. vom Arbeitgeber mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). Von den Zuwendungen kann jedoch ab 2015 ein Freibetrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung abgezogen werden, und zwar für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). 

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