Künstlersozialabgabe sinkt ab 1. Januar 2018
Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2018 wird die Künstlersozialabgabe von derzeit 4,8 % auf 4,2 % der gezahlten Entgelte herabgesetzt.