Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Werden Buchhaltungsunterlagen nicht mehr gebraucht, können diese nicht einfach nach Belieben vernichtet werden. Mit dem Schluss des Jahres 2017 laufen jedoch wieder einige Aufbewahrungsfristen aus.
Werden Buchhaltungsunterlagen nicht mehr gebraucht, können diese nicht einfach nach Belieben vernichtet werden. Mit dem Schluss des Jahres 2017 laufen jedoch wieder einige Aufbewahrungsfristen aus.
Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2018 wird die Künstlersozialabgabe von derzeit 4,8 % auf 4,2 % der gezahlten Entgelte herabgesetzt.
Aufgrund der Liquiditätsnachteile der Soll-Besteuerung hat der BFH dem Europäischen Gerichtshof entsprechende Fragen vorgelegt, um zu klären, ob nach EU-Recht Ausnahmen von der Soll-Besteuerung möglich sind.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gewinnmindernd abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410,00 EUR nicht überschreiten (geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)).
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben, z. B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe, können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Der Begriff „Mantelgesellschaft“ bezeichnet eine spezielle Erscheinungsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH), die zwar als juristische Person fortbesteht, bei der jedoch die operative Geschäftstätigkeit fehlt.
Ein Mantelkauf ist dabei eine Möglichkeit, diese so entstandene „leere Hülle“ weiter zu nutzen.
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs4 kommt es für die steuerliche Berücksichtigung
von Kosten für die Bewirtung von Gästen auf einer Veranstaltung bzw. Feier durch einen Arbeitnehmer nicht allein auf den Anlass (beruflich oder privat) der Feier an. Selbst bei einem persönlichen Ereignis (z. B. Geburtstag) kann eine berufliche (Mit-)Veranlassung vorliegen mit der Folge, dass die Aufwendungen (anteilig) als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
Der aktuellen Rechtsprechung des BFH folgend (BFH, Urt. v. 20.1.2016 – VI R 24/15), können die Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein. Somit wären diese Kosten von den Einkünften abzugsfähig, was das zu versteuernde Einkommen mindert und mithin die Steuerschuld senkt. Die Gäste muss der Arbeitsnehmer jedoch nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien auswählen.
Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung sind bei einem Arbeitnehmer regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig. Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge, sind diese jedoch regelmäßig als Arbeitslohn zu behandeln und der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen.
Die Verpflichtung zur Inventur5 ergibt sich aus den §§ 240 und 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jähr licher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraus setzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.