Grenze für Kleinunternehmer wurde ab 2019 auf 22.000 EUR erhöht
Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine erhöhte Umsatzgrenze für das vorangegangene Kalenderjahr von 22.000 EUR (statt 17.500 EUR) für sogenannte Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Wann Sie Kleinunternehmer sind und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen dies hat, erfahren Sie im folgenden Artikel.
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