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News für Unternehmen

Grenze für Kleinunternehmer wurde ab 2019 auf 22.000 EUR erhöht

24. Februar 2020 – Josef Renner
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    Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine erhöhte Umsatzgrenze für das vorangegangene Kalenderjahr von 22.000 EUR (statt 17.500 EUR) für sogenannte Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Wann Sie Kleinunternehmer sind und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen dies hat, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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