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News für Unternehmen

Artikel von Leon Stephan

Umsatzsteuer bei Ratenzahlung

20. Februar 2022 – Leon Stephan
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    Grundlegend wird die Umsatzsteuer „Soll besteuert (vereinbarte Entgelte)“. Hierbei entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferungen und sonstige Leistungen erbracht worden sind. Im Falle von Vorauszahlungen und Anzahlungen vor Leistungserbringung entsteht die Umsatzsteuer allerdings bereits bei deren Vereinnahmung (siehe § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG).

    Handelsübliche Bezeichnungen als Anforderungen an Rechnungen

    13. Februar 2022 – Leon Stephan
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      Unternehmer sind verpflichtet, ihren jeweiligen Geschäftspartnern Rechnungen über ihre getätigten Lieferungen und sonstigen Leistungen zu erstellen. Die dazu erforderlichen Rechnungsangaben sind in § 14 Abs. 4 UStG aufgelistet, wobei für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (brutto) Erleichterungen gelten (siehe § 33 UStDV). Fehlen diese vorgeschriebene Rechnungsangaben, ist somit beim Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

      Ist ein Fahrtenbuch noch ordnungsgemäß, wenn es kleinere Mängel aufweist?

      3. Februar 2022 – Leon Stephan
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        Die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW kann – statt mit der 1 %-Regelung – durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit dem tatsächlich darauf entfallenden Kostenanteil erfolgen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG). Dieses muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Für betrieblich bzw. beruflich veranlasste Fahrten sind mindestens Angaben über Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt, Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Geschäftspartner sowie Angaben zu etwaigen Umwegfahrten aufzuzeichnen.

        Zusätzliche Sonderabschreibung bei kleinen und mittleren Betrieben

        26. Januar 2022 – Leon Stephan
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          Neben normalen steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten (Absetzung für Abnutzung (AfA)) können Gewerbetreibende, Selbständige oder Freiberufler gemäß § 7g Absatz 5 fortfolgende Einkommenssteuergesetz (EStG) bis zu 20 % der Kosten, welche bei der Anschaffung und Herstellung von beweglichen, vermieteten oder (nahezu) ausschließlich betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern entstehen, in den ersten 5 Jahren nach dem Erwerb gesondert steuerlich geltend machen. 

          Fristen bis spätestens 2022: Meldepflicht und Eintragungspflicht in das Transparenzregister

          15. Dezember 2021 – Leon Stephan
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            Die aktuelle Reform des Transparenzregistergesetzes enthält neue Regelungen zur Eintragungs- und Meldepflicht von Unternehmen. Das Transparenzregister dient dazu Straftaten, Terrorismus, Korruption und Geldwäsche zu verhindern, indem die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten ermittelt werden und somit „Transparenz“ geschaffen wird. Grundsätzlich sind alle Unternehmen (darunter auch ein eingetragener Verein, eine Offene Handelsgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, rechts- und auch privatnützige nichtrechtsfähige Stiftungen, Kommanditgesellschaften) außer Gesellschaften bürgerlichen Recht (GbR) und nicht börsennotierte Gesellschaften meldepflichtig.

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