Neue Einwertung von Immobilien ab 2023
Die Grundlage für die Berücksichtigung neuer Kriterien in der Einwertung von Immobilien bildet der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022.
Inhalt des Jahressteuergesetzes 2022 soll insbesondere auch sein, dass neue Maßstäbe für die Einwertung von Immobilien ab 2023 angewendet werden sollen.