Fristen bis spätestens 2022: Meldepflicht und Eintragungspflicht in das Transparenzregister
Die aktuelle Reform des Transparenzregistergesetzes enthält neue Regelungen zur Eintragungs- und Meldepflicht von Unternehmen. Das Transparenzregister dient dazu Straftaten, Terrorismus, Korruption und Geldwäsche zu verhindern, indem die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten ermittelt werden und somit „Transparenz“ geschaffen wird. Grundsätzlich sind alle Unternehmen (darunter auch ein eingetragener Verein, eine Offene Handelsgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, rechts- und auch privatnützige nichtrechtsfähige Stiftungen, Kommanditgesellschaften) außer Gesellschaften bürgerlichen Recht (GbR) und nicht börsennotierte Gesellschaften meldepflichtig.