GmbH wirtschaftlich ab 1. Januar: Wie Ihre Bilanz zum 31. Dezember die rückwirkende Umwandlung ermöglichen kann
Sie möchten Ihr Einzelunternehmen oder Ihre Beteiligung an einer Personengesellschaft künftig in einer GmbH fortführen. Die Entscheidung fällt aber erst im Frühjahr. Notartermin und Handelsregisterverfahren folgen im Sommer. Trotzdem soll das Ergebnis des laufenden Jahres steuerlich möglichst bereits der GmbH zugerechnet werden.
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen gelingen. Eine Bilanz zum 31. Dezember des Vorjahres kann als Grundlage für eine steuerliche Rückbeziehung auf den Jahresbeginn dienen. Entscheidend sind jedoch der richtige Umwandlungsweg, eine vollständige Bilanz und die Einhaltung der Achtmonatsfrist.